Multipolar: 25-06-2025,
Völkerrechtler: USA haben kein Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung / Jurist: Deutschland „hart an der Grenze zur Beihilfe zu einem Völkerrechtsverstoß“ / Historiker: USA haben seit 1945 die meisten Völkerrechtsverstöße begangen
25. Juni 2025
Washington / Berlin.
Die Bombenangriffe der USA auf den Iran sind nach Ansicht von Juristen nicht mit dem Völkerrecht vereinbar. So erläuterte Christian Tietje, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg, gegenüber dem Sender „n-tv“, die Vereinigten Staaten hätten „kein Recht auf individuelle Selbstverteidigung“. Da es keinen Angriff des Iran auf die USA gegeben habe und ein solcher auch nicht unmittelbar bevorstand, seien die Bombardierungen „völkerrechtlich unzulässig“.
Auch eine „kollektive Selbstverteidigung“ – also ein Beistand Israels – sei „schwierig“, weil sich Israel selbst nicht mit Blick auf die Zerstörung des iranischen Atomprogrammes auf Selbstverteidigung berufen könne, erklärte Tietje. Der Völkerrechtler Alexander Wentker von der Universität Potsdam bestätigte diese Einschätzungen in einem Interview mit der „Tagesschau“. Professor Pierre Thielbörger vom Bochumer Institut für Friedenssicherungsrecht sagte der ARD-Rechtsredaktion, es gebe „keine belastbaren Belege“, dass der Iran die USA oder Israel angreifen wollte. Der frühere Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus erläuterte gegenüber dem Magazin „Legal Tribune Online“, dass eine nur „latente Bedrohung Israels“ durch den Iran völkerrechtlich nicht für eine erlaubte Selbstverteidigung ausreiche.
In die gleiche Richtung geht die Einschätzung von Jochen von Bernstorff, Professor für Staatsrecht,