RT-Duits: 23-08-2024,
23 Aug. 2024 06:15 Uhr
Die EU-Mitgliedsländer müssen eine digitale Brieftasche, ein sogenanntes “Wallet” für ihre Bürger einrichten. Ob die Datensammlung privat oder öffentlich betrieben wird, ist noch nicht entschieden. Für mehr Akzeptanz bietet das Innenministerium Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung an.
Quelle: www.globallookpress.com © Christoph Dernbach / dpa
Von Felicitas Rabe
Die EU hat ihre Mitgliedsländer angewiesen, bis zum Herbst 2026 eine sogenannte “digitale Brieftasche” einzurichten. Damit sollen sich EU-Bürger sowohl online als auch offline ausweisen und digitale Identitätsdokumente speichern. Die elektronische Brieftasche, genannt “European Digital Identity Wallet”, soll zwar auf nationaler Ebene eingerichtet werden, ist aber ein übergeordnetes EU-Projekt.
Wie das Fachmagazin Netzpolitik am vergangenen Freitag berichtete, plant das Bundesinnenministerium bis Mai 2025 die Entwicklung eines Prototyps für eine digitale Brieftasche. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) wurde deshalb damit beauftragt, einen Wettbewerb für das Konzept einer digitalen Brieftasche auszurufen. Die Agentur startete den Wettbewerb vor vier Monaten, am 1. April 2024, und seitdem bemühen sich elf Unternehmen darum, die digitale Brieftasche für Deutschland entwickeln zu dürfen.
Privat oder staatlich? Wer wird die Digitalbrieftasche betreiben?
Parallel dazu hat auch die EU-Kommission weitere Durchführungsrechtsakte auf den Weg gebracht. Danach müssen bei der digitalen Brieftasche auf EU-Ebene “die Vorgaben der reformierten eIDAS-Verordnung” (eIDAS 2.0=Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt) umgesetzt werden. Dazu gehören die von der EU vorgeschriebenen Kernfunktionen der als “Wallet” bezeichneten digitalen Dokumentenakte,