RT-Duits: 26-08-2024,
26 Aug. 2024 12:28 Uhr
Nach Solingen tobt das Netz und die Politik verspricht irgendwas. Richtig konkret wird es nicht, außer “null Toleranz” erfährt man nicht viel. Aber die Unionsparteien in Deutschland fordern jetzt anlasslose Messerkontrollen. Das könnte kompliziert werden.
Von Tom J. Wellbrock
CSU-Chef Söder hat immer tolle Ideen. Der Mann ist stets zur Stelle, wenn es irgendwo brennt und mimt den Feuerwehrmann. Im ARD-Morgenmagazin wies Söder auf folgendes Problem hin:
“Beim Auto werden Sie nämlich kontrolliert, anlasslos geht das. Bei Fußgängerzonen nicht.”
Das sei zu ändern, findet Söder. Aber dabei tauchen zwei Probleme auf.
Kontrolle. Und dann?
Zunächst einmal bedarf es einer kleinen Fortbildung. Denn Messer ist nicht gleich Messer. Nach einer kleinen Recherche erfahren wir:
“Das Führungsverbot laut dem Waffengesetz verbietet das Mitführen bestimmter Messer in der Öffentlichkeit. Messer, welche nach dem Waffengesetz ins Besitzverbot fallen, dürfen auch nicht in der Öffentlichkeit getragen werden.
‘Einhändig feststellbare’ Messer sind Messer, die eine Vorrichtung zum einhändigen Öffnen und eine Klingenarretierung aufweisen. Sollte ein Messer nur eines dieser Merkmale aufweisen, ist es vom § 42a nicht betroffen.
Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dürfen laut dem Waffengesetz nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Darunter fallen z. B. auch die meisten Küchenmesser.
Für alle diese Gegenstände (feststehende Messer über 12 Zentimetern Klingenlänge, einhändig feststellbare Messer und Hieb- oder Stoßwaffen) lässt der Gesetzgeber das Führen nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu.