RT-Duits: 14-01-2025,

14 Jan. 2025 15:37 Uhr

Fußballvereine können an den Kosten für Polizeieinsätze bei “Hochrisikospielen” beteiligt werden. Das urteilte am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe. Es könnte ein wegweisendes Urteil sein: Denn nicht nur Fußballfans fragen sich nun, ob künftig auch die Organisatoren anderer Großveranstaltungen zur Kasse gebeten werden könnten.

Fans sind fassungslos: Fußballvereine können an Kosten für Polizeieinsätze beteiligt werden

Quelle: Gettyimages.ru © Uli Deck/picture alliance via Getty Images

Fußballpartien, die von der Polizei als Hochrisikospiele eingestuft werden, sind aufgrund des erforderlichen Sicherheitsaufgebots mit hohen zusätzlichen Personalkosten verbunden. Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. 

Seit Jahren tobt ein Streit darum, wer die zusätzlichen Kosten zu tragen hat. Viele Kommunen möchten die Deutsche Fußball Liga (DFL) dafür in Haftung nehmen. In der DFL sind die 36 Fußballvereine der Bundesliga und der 2. Liga der Männer organisiert. Der Verband weist die Forderungen jedoch mit dem Argument zurück, dass die Polizei nun mal für die Sicherung der öffentlichen Ordnung zuständig sei und beispielsweise auch die Organisatoren von Protestdemos nicht für den erforderlichen Polizeieinsatz bezahlen müssten.  

Eskalation auf freier Strecke: Vermummte greifen Zug mit Fußballfans an

Die Stadt Bremen wollte dieser Argumentation aber nicht folgen. Nachdem es im April 2015 zu einem Hochrisikospiel im Weser-Stadion gegen den Hamburger SV gekommen war, erließ die Stadt einen Gebührenbescheid von über 425.000 Euro an die DFL für die zusätzlichen Polizeikosten, die rund um das Spiel entstanden waren.

Grundlage für die Rechnungsstellung ist das Gebühren- und Beitragsgesetz Bremens, das es der Stadt seit 2014 erlaubt, bei gewinnorientierten und erwartungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten zu erheben.

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