RT-Duits: 28-06-2025,
Österreich zieht die Zügel an: Ab dem 1. Juli führt das Burgenland eine Arbeitspflicht für Asylbewerber in Landesunterkünften ein. Flüchtlinge sollen für 1,60 Euro pro Stunde gemeinnützige Tätigkeiten übernehmen – etwa in Parks, Pflegeheimen oder im Winterdienst. Wer sich zweimal weigert, verliert das Recht auf reguläre Versorgung und wird auf ein Minimum zurückgestuft.
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Ab dem 1. Juli verpflichtet das österreichische Bundesland Burgenland Asylbewerber in Landesunterkünften zu gemeinnütziger Arbeit. Was in Deutschland bislang nur in wenigen Landkreisen geschieht, wird dort nun zur Regel: Die Betroffenen sollen etwa bei der Pflege öffentlicher Anlagen, im Winterdienst oder in Pflegeheimen mithelfen. Für eine Stunde Arbeit erhalten sie 1,60 Euro. Wer sich ohne triftigen Grund zweimal weigert, verliert die Grundversorgung – also Unterkunft, Krankenversicherung und tägliche Vollverpflegung. Es bleibt nur noch eine Notversorgung mit medizinischer Basisbetreuung und einfacher Unterbringung.
Initiator der Maßnahme ist der sozialdemokratische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Er macht deutlich: Wer dauerhaft vom Staat lebe, müsse auch einen Beitrag leisten. Das Burgenland ist nicht das erste Beispiel in Österreich. Bereits seit dem Vorjahr gilt eine Arbeitspflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes. Mit der Weiterverteilung in die Länder fiel diese bislang weg – das Burgenland schafft nun einen verbindlichen Rahmen auf Landesebene.
In Deutschland ist eine solche Regelung rechtlich ebenfalls möglich. Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes erlaubt gemeinnützige Arbeit für Flüchtlinge – auch wenn sie in den ersten drei Monaten keine reguläre Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen. Doch nur wenige Kreise nutzen diese Möglichkeit.