RT-Duits: 02-07-2025,

Im Strafprozess gegen Sean “Diddy” Combs in New York ist die Jury zu einem einstimmigen Urteil gelangt: Der Rap-Mogul wurde in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen – jeweils wegen des Transports zweier Frauen zur Ausübung von Prostitution. In drei weiteren Punkten wurde Combs freigesprochen.

Rap-Mogul vor Gericht: Diddy kann aufatmen: Prozess endet mit Teilfreispruch

Quelle: Gettyimages.ru © Samir Hussein

In dem aufsehenerregenden Strafprozess gegen den US-Rapper und Musikunternehmer Sean “Diddy” Combs ist am Mittwoch ein erstes Urteil gefallen.

Eine Jury in Manhattan sprach den 55-Jährigen in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig – jeweils wegen des Transports zweier Frauen zur Ausübung von Prostitution. Von den übrigen, schwerwiegenderen Vorwürfen, darunter organisierte Kriminalität und Menschenhandel, wurde Combs freigesprochen.

Zwei Schuldsprüche, drei Freisprüche

Die Entscheidung der zwölf Geschworenen fiel einstimmig. Diddy wurde verurteilt wegen Verstößen gegen den sogenannten “Mann Act”, ein Bundesgesetz, das seit über 100 Jahren den Transport von Personen zu Zwecken der Prostitution verbietet.

Die betroffenen Frauen sind namentlich nicht vollständig bekannt: Es handelt sich um seine frühere Partnerin Cassie Ventura und eine weitere, anonymisierte Zeugin, die im Verfahren als “Jane” geführt wurde.

Keine Schuld sah die Jury dagegen in drei anderen Punkten:

  • Verschwörung zur Bildung einer kriminellen Organisation 

  • zwei Fälle von Menschenhandel durch Zwang oder Täuschung

Damit bleibt ein Teil der schwerwiegendsten Vorwürfe ohne strafrechtliche Konsequenz. 

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