RT-Duits: 13-02-2026,
13 Feb. 2026 08:29 Uhr
Was lässt man sich bundesweit nicht alles einfallen, um der AfD Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Das ging zuletzt bis zum Verbot von Kandidaturen. In Bayern ist gerade Kommunalwahlkampf; klar, dass da auch neue Methoden probiert werden.
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In Bayern ist der Kommunalwahlkampf gerade in der Endphase, und alle Parteien wollen noch einmal attraktive Veranstaltungen bieten, um am 8. März gut abzuschneiden. Das gilt auch für die bayerische AfD.
An zwei Orten war eine Veranstaltung mit Björn Höcke als Hauptredner geplant, im oberfränkischen Seybothenreuth am 15. und in Lindenberg im Allgäu am 16. Februar. Beide Städte hatten erst versucht, der Partei die Nutzung der Halle zu untersagen. Allerdings scheiterte Lindenberg vor dem Verwaltungsgericht Augsburg.
Die Parteien, so der Tenor des Augsburger Urteils, müssten schließlich gleich behandelt werden, und eine vage Gefahrenprognose erlaube deshalb keine Kündigung der Nutzung. Diese Beschlüsse sind wenig überraschend, da sie mit dem Tenor übereinstimmen, der etwa bezüglich der Nutzung der Stadthalle Essen durch die AfD, aber in früheren Verfahren auch in Bezug auf die Linkspartei herrschte.
Allerdings entwickelte sich eine neue Strategie. Erst zum Jahresanfang war Artikel 21 der Bayerischen Gemeindeordnung geändert worden, der den Anspruch von Gemeindeangehörigen regelt, die Einrichtungen der Gemeinde zu nutzen (was in diesem Zusammenhang heißt, dass jeder Einwohner einer Gemeinde grundsätzlich eine Stadthalle oder andere gemeindliche Räume mieten darf). Der Artikel wurde um Absatz 1a ergänzt, in dem der Nutzungsanspruch verneint wird,