TKP: 23-10-2025,

Positionen, die den Gesundheitsbehörden und der WHO widersprechen, dürfen aus dem Netz gelöscht werden. Das hat ein Berliner Kammergericht entschieden, was den Kurs bei der „nächsten Pandemie“ vorzeichnet.

Das Berliner Kammergericht hat am 18. September 2025 entschieden, dass Internetplattformen Beiträge löschen dürfen, die den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder nationaler Gesundheitsbehörden widersprechen. Ob die Inhalte faktisch richtig sind ist dabei irrelevant. Die Zensur nimmt Fahrt auf, und bereitet sich auf die nächste Pandemie vor.

Der Fall behandelte einen LinkedIn-Nutzer. Dieser teilte im Jahr 2022 drei Beiträge – darunter auch ein Artikel aus der Berliner Zeitung mit dem Titel „Warum ich Verständnis für die Impfskeptiker habe“ von Dr. Alexander Zinn. Hinzu kamen zwei offene Briefe: Einer von Wissenschaftlern, der Nebenwirkungen von Impfungen und die Verfassungswidrigkeit der Impfpflicht thematisierte, sowie ein weiterer vom Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte.  Die Berliner Zeitung berichtet aktuell über die Causa.

„In seinem Urteil vom 18. September 2025 (Az.: 10 U 95/24) stellte das Kammergericht fest, dass es nicht darauf ankomme, ob eine auf LinkedIn veröffentlichte Äußerung richtig, teilweise richtig oder falsch sei. Entscheidend sei, ob sie einer Erklärung der WHO oder einer nationalen Gesundheitsbehörde widerspricht. In diesem Fall sei die Äußerung verboten und dürfe gelöscht werden“, erklärte der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der den betroffenen LinkedIn-Nutzer vertritt, gegenüber Tichys Einblick.

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LinkedIn löschte diese Posts als „irreführend“ und „falsch“ im Sinne des EU-Digital Services Act (DSA),

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