Telepolis: 09-11-2024, Symbolbild: Rechnung und Geldscheine

Manche Rechnungen sind für Verbraucher zunächst rätselhaft. Kostenfallen im Netz und Telefon-Abzocke machen es möglich. Symbolbild: Pixabay Licence

Schon vor dem Ampel-Aus kritisierten Verbraucherzentralen Verschleppung geplanter Gesetze. Verbraucher sollten mehr Rechte erhalten. Bleibt es nun dabei?

In wirtschaftlich unsicheren Zeiten sind überflüssige laufende Kosten für Normal- und Geringverdienende doppelt ärgerlich. Bereits vor dem Bruch der Ampel-Koalition hatte Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Ramona Pop kritisiert, dass Gesetzesvorhaben zum Schutz vor telefonisch aufgeschwatzten Verträgen oder Kostenfallen im Internet zu schleppend vorankämen.

“Wer nach einem Telefonat nichts schriftlich bestätigt hat, sollte auch nichts zahlen müssen”, hatte die Vorstandsfrau des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vor wenigen Wochen dem Tagesspiegel gesagt.

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Bisher gibt es nur ein Widerrufsrecht, das innerhalb von 14 Tagen aktiv wahrgenommen werden muss. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) plädierte im Oktober zumindest dafür, diese Frist auf 30 Tage zu verlängern.

Mehr Beschwerden über Stromverträge in der Energiepreiskrise

Nach Angaben der Verbraucherzahlen haben diese mehr als 2.200 Beschwerden über untergeschobene Stromverträge im Zeitraum von Oktober 2022 bis März 2023 erfasst. Die Zahl der Beschwerden war damit während der Energiepreiskrise besonders hoch.

Der Koalitionsbruch auf Bundesebene und der ungewisse Ausgang von Koalitionsverhandlungen nach Neuwahlen könnte nun bereits anvisierte Verbesserungen im Verbraucherschutz weiter verzögern – das betrifft auch Vorhaben zur Regulierung von Online-Plattformen und Stärkung von Nutzerrechten. Gesetzentwürfe, die sich bereits in der Abstimmung befanden, müssten neu verhandelt werden.

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