Nachdenk Seiten: 01-07-2025,

Der Schauspieler Dieter Hallervorden hat gemeinsam mit dem früheren Koordinator im Bundeskanzleramt Albrecht Müller, dem langjährigen UN-Diplomaten Michael von der Schulenburg sowie weiteren Künstlern, Journalisten und Politikern Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen Bundeskanzler Friedrich Merz eingereicht. Der Vorwurf lautet unter Verweis auf § 80a StGB, der Kanzler hätte mit seiner Aussage, Israel würde mit seinem völkerrechtswidrigen Angriff gegen den Iran „die Drecksarbeit für uns alle“ machen, zu einem Angriffskrieg aufgestachelt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, ob der Kanzler hat prüfen lassen, inwieweit diese Strafanzeige für ihn gefährlich werden könnte und wie er es bewertet, das normale Bundesbürger für sehr ähnliche Aussagen bereits verurteilt worden sind. Von Florian Warweg

Hintergrund

„Herr Merz, der vor seiner Tätigkeit als Bundeskanzler Aufsichtsratsvorsitzender des weltgrößten Rüstungsinvestors BlackRock gewesen war, hat am 17. Juni 2025 am Rande des G-7-Gipfels in Kanada den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels auf den Iran mit den Worten beschönigt: „Das ist die Drecksarbeit, die Israel für uns alle macht.“

Auch wenn der Ort seiner Aussage im Ausland liegt, was strafrechtlich keine unmittelbare Wirkung hätte, ist sie vor allem auf die Wirkung in Deutschland ausgelegt. Wenn ein deutscher Regierungschef in seiner Vorbildfunktion meint, derart offen und öffentlich gegen Art. 26 verstoßen zu dürfen, könnten sich künftig noch mehr Menschen in Deutschland ermutigt fühlen, Angriffskriege zu propagieren. Auch darum ist ihm rechtlich und publizistisch Einhalt zu gebieten.

Wir fordern darum den Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaft Berlin auf, strafrechtliche Schritte gegen den Bundeskanzler einzuleiten.

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