Nachdenk Seiten: 19-11-2025,
Außenminister Johann Wadephul weilte bis zum 19. November auf einer mehrtägigen Reise durch die Staaten des westlichen Balkans. In diesem Zusammenhang erwähnte der Sprecher des Auswärtigen Amtes insbesondere eine engere Zusammenarbeit mit Serbien und betonte: „Für uns steht fest, dass der Westbalkan ein Teil der europäischen Familie ist“. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob der Außenminister plane, um besagte Zusammenarbeit mit Serbien auch symbolisch zu stärken, sich erstmalig für die Teilnahme Deutschlands an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO gegen das Westbalkan-Land zu entschuldigen. Dies wurde verneint, da laut Ansicht des Auswärtigen Amtes die NATO-Bombardierung Serbiens ohne UN-Mandat nicht völkerrechtswidrig gewesen sei. Von Florian Warweg.
Faktencheck zur Darlegung des Sprechers des Auswärtigen Amtes
War der NATO-Angriffskrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (Operation Allied Force) wirklich, wie von ihm im Namen der Bundesregierung behauptet, vom Völkerrecht gedeckt?
Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Josef Hinterseher, erklärte auf der Bundespressekonferenz am 14. November 2025 im Namen der Bundesregierung, dass es sich bei der NATO-Bombardierung ab März 1999 „nicht um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ gehandelt hätte.
Mit dieser Sicht und Darstellung der Sachlage isoliert sich das Auswärtige Amt allerdings von allen gängigen Völkerrechtsinterpretationen. Denn nach Artikel 2, Ziffer 4 der UN-Charta ist jede (!) Art der Anwendung militärischer Waffengewalt verboten. Es gibt im Gegensatz zur Behauptung des AA-Sprechers kein Völkergewohnheitsrecht zu einzel- oder multistaatlichen „humanitären Interventionen“, da bis heute keine entsprechende allgemeine Rechtsüberzeugung in der internationalen Staatengemeinschaft dazu existiert. Dieses Recht haben nach wie vor nur Organisationen der Vereinten Nationen.