Transition News: 13-02-2026,

Vom 9. bis 12. Februar 2026 tagt bei der World Health Organization (WHO) die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (IGWG), um den letzten offenen Baustein des Pandemieabkommens zu verhandeln: den Annex zu Artikel 12 über «Pathogen Access and Benefit Sharing» (PABS). Der Rest des Vertrags wurde bereits im Mai 2025 von der World Health Assembly verabschiedet (Offizielle Informationen zur Sitzung finden sich hier).

Die Grundidee von PABS: Staaten speisen neu entdeckte oder im Labor untersuchte, potenziell pandemierelevante Pathogene in eine internationale Plattform ein – und erhalten im Gegenzug ökonomische Vorteile, etwa beim Zugang zu Impfstoffen oder finanziellen Kompensationen.

Was technokratisch klingt, ist ein heikles Signal: Wer besonders «produktiv» an neuartigen Erregern forscht, kann mit Vorteilen rechnen. Damit entsteht ein ökonomischer Anreizmechanismus, der sensible Forschung indirekt belohnt – insbesondere dann, wenn Pathogene für Impfstoff- oder Produktentwicklungen attraktiv sind.

Kritiker bemängeln, dass in den bisherigen Verhandlungen keine klaren, verbindlichen Kontroll- und Auditmechanismen etabliert wurden. Weder transparente Verifikationssysteme noch durchsetzbare Biosecurity-Standards sind bislang eindeutig definiert.

In einer Welt mit tausenden Hochsicherheitslaboren ist das kein Randproblem. Ohne robuste internationale Aufsicht bleiben Fragen offen: Wer kontrolliert? Wer sanktioniert? Wer haftet? Gerade vor dem Hintergrund der kontrovers geführten Debatte um mögliche Laborursprünge von SARS-CoV-2 – eine These, die unter anderem von Prof. Roland Wiesendanger von der Universität Hamburg öffentlich vertreten wurde – erscheint vielen Beobachtern eine Ausweitung solcher Forschungs- und Austauschstrukturen ohne klare Sicherungen als riskant. Unabhängig davon, wie man diese These bewertet, zeigt die Pandemie, wie immens die globalen Folgen biologischer Risiken sein können.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die völkerrechtliche Immunität internationaler Akteure. Staaten könnten argumentieren, sie handelten im Rahmen der WHO-Vorgaben und dienten der globalen Pandemievorsorge.

Doch wenn Entscheidungsbefugnisse weit gefasst sind und rechtliche Grenzen unscharf bleiben, entsteht eine problematische Konstellation: operative Macht ohne klar justiziable Verantwortung. Gerade in Notstandssituationen droht eine Verschiebung von Haftung und demokratischer Kontrolle.

Ein ausführliches Analysepapier stammt von Dr. Silvia Behrendt von der Global Health Responsibility Agency. Darin wird der aktuelle Entwurf als rechtlich unterbestimmt und strukturell riskant bezeichnet. Die Kernaussage: Solange Mindestanforderungen an Legalität, Transparenz, Haftung und effektive Rechtsbehelfe nicht geklärt sind, sei eine Finalisierung des Annex verfrüht. Notwendig seien:

  • durchsetzbare Biosecurity- und Dual-Use-Beschränkungen,
  • unabhängige Audit- und Verifikationsmechanismen,
  • klare Haftungs- und Entschädigungsregime,
  • gerichtliche Überprüfbarkeit auch gegenüber internationalen Akteuren.

Behrendts Analyse argumentiert, dass der derzeitige Entwurf zu stark einem sicherheits- und produktzentrierten Paradigma folge, während menschenrechtliche Schutzmechanismen unzureichend ausgeprägt seien.

Ein besonders brisanter Vorwurf lautet, dass PABS privaten Akteuren – insbesondere im Rahmen von Public-Private-Partnership-Strukturen – routinemäßigen Zugang zu staatlichen Forschungsergebnissen erleichtere. Gewinne würden privatisiert, Risiken hingegen sozialisiert.

Kritiker sehen darin eine strukturelle Schieflage zugunsten global agierender Pharmaunternehmen. Befürchtet wird, dass in zukünftigen Gesundheitsnotständen Produkte unter politischem und zeitlichem Druck zugelassen werden könnten, während Haftungsfragen ungelöst bleiben.

PABS wird offiziell als solidarisches Instrument des Informations- und Ressourcenaustauschs präsentiert. Doch ohne verbindliche Sicherheitsarchitektur,

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