RT-Duits: 02-08-2026,
Seit diesem Sonntag gelten in der Europäischen Union neue Transparenzregeln für Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert wurden. Grundlage ist Artikel 50 des europäischen KI-Gesetzes. Ziel ist es, für Nutzer erkennbar zu machen, ob sie es mit künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalten zu tun haben.
Die EU will damit vor allem Täuschung, Desinformation und Manipulation durch sogenannte Deepfakes eindämmen. Betroffen sind insbesondere Bilder, Videos, Audioinhalte und Texte. Anbieter von KI-Systemen müssen künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte grundsätzlich mit maschinenlesbaren Kennzeichnungen versehen, sodass ihre Herkunft technisch erkannt werden kann. Bei sogenannten Deepfakes – etwa realistisch wirkenden, aber künstlich erzeugten Bildern, Videos oder Tonaufnahmen von Personen – muss zusätzlich für den Nutzer deutlich erkennbar sein, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.
Eine besondere Regel gilt für Texte. Werden KI-generierte oder manipulierte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen sie gekennzeichnet werden. Das betrifft beispielsweise politische und demokratische Prozesse, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umwelt oder wirtschaftliche Entwicklungen.
Eine wichtige Ausnahme gilt allerdings für journalistische und andere redaktionelle Veröffentlichungen: Wurde ein KI-generierter Text von einem Menschen überprüft oder unterliegt er einer redaktionellen Kontrolle, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Die Redaktion muss dabei tatsächlich die Möglichkeit haben, Inhalte aus sachlichen Gründen zu prüfen, zu verändern oder abzulehnen.
Nicht jede Nutzung von KI führt damit automatisch zu einem Kennzeichnungshinweis. Ausgenommen sind unter anderem Anwendungen, bei denen KI lediglich unterstützend bei einer normalen Bearbeitung eingesetzt wird und die ursprünglichen Inhalte oder ihre Bedeutung nicht wesentlich verändert werden.