RT-Duits: 30-03-2026,
Eigentlich sollte das neue Gesetz zur Regelung der Spritpreise bereits seit Samstag in Kraft sein. Im Eiltempo hatte erst die schwarz-rote Regierungsmehrheit im Bundestag und dann der Bundesrat die Tankstellenregelung abgesegnet. Das von Katherina Reiche (CDU) geleitete Bundeswirtschaftsministerium stoppte dann den Veröffentlichungsvorgang im Bundesgesetzblatt.
Medienberichten zufolge stecken hinter dem Stopp die Mineralölkonzerne und das Bundeskartellamt. Beide Seiten hatten Ministerin Reiche um mehr Vorbereitungszeit gebeten. Diesen Bitten gab Reiche offenbar statt. Nun ist die Veröffentlichung des Gesetzes für den morgigen Dienstag geplant, so dass das Gesetz voraussichtlich am Mittwoch, dem 1. April in Kraft tritt.
Nach österreichischem Vorbild soll eine Erhöhung der Spritpreise nur noch einmal am Tag – um 12 Uhr mittags – möglich sein. Damit wird der Gesetzgeber Preissprünge nach oben an der Zapfsäule künftig fortsetzen. Kurzfristige Preissenkungen sind dagegen jederzeit erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Spritpreisregelung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Kontrolliert wird die Einhaltung der Regeln durch das Bundeskartellamt.
Kein Aprilscherz: Zunächst droht erst einmal eine Erhöhung der Spritpreise. Der ADAC warnt bereits jetzt vor einem Unterlaufen der vom Gesetzgeber eigentlich beabsichtigten Wirkung. Gegenüber der BILD-Zeitung erklärte eine ADAC-Sprecherin, dass mit einer Preiserhöhung jeweils um 12 Uhr zu rechnen sei. Damit nicht genug: Es sei zu befürchten, dass die Unternehmen von der einzigen Möglichkeit am Tag mehr als nötig Gebrauch machen würden und die Preise “gegebenenfalls höher ansetzen als notwendig.” Ein Preispuffer, durch den Diesel und Benzin somit noch teurer werden könnten.
Ab 0 Uhr dürfen dann am 1.