RT-Duits: 29-07-2026,
Es war eine heftige Klatsche für das Amtsgericht Bamberg wie für die zuständige Staatsanwaltschaft, als der Journalist David Bendels, der wegen eines Faeser-Memes erst zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, vom Landgericht Bamberg freigesprochen wurde, weil das Bild unter die Meinungsfreiheit falle.
Die inkriminierte Darstellung zeigte die damalige Innenministerin Nancy Faeser mit einem Schild in der Hand, auf dem “Ich hasse die Meinungsfreiheit!” geschrieben stand. Ein unverkennbarer kritischer Kommentar zu den vielen Gesetzesänderungen und Maßnahmen, die die Meinungsfreiheit einschränkten und die Nancy Faeser zu vertreten hatte. Das Amtsgericht Bamberg sah darin aber eine Verleumdung, denn es handele sich um eine “unwahre Tatsachenbehauptung”.
Nun antwortete das bayerische Justizministerium, wie das Portal Nius berichtet, auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Rene Dierkes und gestand ein:
“Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte zunächst nicht ausreichend berücksichtigt, dass die rechtliche Bewertung des Posts als unwahre Tatsachenbehauptung nicht mit dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzuwendenden Beurteilungsmaßstab in Einklang zu bringen ist. Bei Anwendung dieses Beurteilungsmaßstabs liegt vielmehr nahe, dass durch den Post Kritik an der Politik der damaligen Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser geübt werden sollte.”
Die Vermutung, das Ministerium habe das Verfahren beeinflusst, wies dieses von sich. “Staatsminister Eisenreich wurde über das Verfahren unterrichtet. Eine Einflussnahme fand nicht statt”. Die Staatsanwaltschaft habe “regelmäßig zum Verfahrensstand sowie aus besonderem Anlass wie etwa bei parlamentarischen Anfragen berichtet.”
Allerdings halte man an dem Vorgehen gegen Meinungsäußerungen fest: “Dass ein einzelnes Urteil in zweiter Instanz aufgehoben wurde,