Transition News: 24-12-2025,

Was jahrelang als «notwendige Sicherheitsmassnahme» verkauft wurde, ist nun juristisch entzaubert. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat Anfang Monat unmissverständlich klargemacht: Die flächendeckende Überwachung unserer digitalen Kommunikation durch Funk- und Kabelaufklärung ist verfassungswidrig. Der Nachrichtendienst handelt rechtswidrig – und verletzt dabei zentrale Grund- und Menschenrechte.

Dieses Urteil ist kein Detailentscheid, sondern ein politisches Erdbeben – auch wenn es die Leitmedien diskret behandeln. Denn erstmals bestätigt ein Gericht, was Bürgerrechtsorganisationen seit Jahren sagen: Der Staat hört mit. Und er tut es ohne ausreichende Kontrolle, ohne effektiven Rechtsschutz und ohne Rücksicht auf besonders sensible Kommunikation.

Ausgelöst wurde dieser historische Entscheid durch eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft, begleitet von einer breiten zivilgesellschaftlichen Mobilisierung. Das Gericht rügt die Praxis des Nachrichtendienstes scharf: Es fehle an wirksamer Aufsicht, Missbrauch sei nicht ausgeschlossen, und selbst geschützte Kommunikation – etwa von Journalisten, Anwälten oder Aktivisten – werde nicht zuverlässig aus dem Datensog herausgefiltert.

Das ist brisant. Denn wo Quellen nicht mehr sicher sind, verstummt kritischer Journalismus. Wo vertrauliche Gespräche mitgeschnitten werden können, wird Rechtsstaatlichkeit ausgehöhlt. Massenüberwachung ist kein abstraktes Technikproblem – sie greift das Fundament der Demokratie an.

Der Skandal wiegt umso schwerer, weil er auf einem politischen Täuschungsmanöver beruht. Als die Schweiz 2016 das neue Nachrichtendienstgesetz annahm, versprach der Bundesrat hoch und heilig: Keine flächendeckende Überwachung, keine Ausspähung der eigenen Bevölkerung. Die Kabelaufklärung diene ausschliesslich der Auslandsaufklärung.

Heute wissen wir: Dieses Versprechen war wertlos. Weil der Grossteil unseres digitalen Alltags – von Chats über E-Mails bis zu Cloud-Diensten – über ausländische Server läuft,

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