TKP: 21-08-2024, Die South Africa „Vaccine“ Injury Medico-Legal Study-Group (SAVIMS) unterstützt NICHT die Ausrufung eines globalen Gesundheitsnotstands für Affenpocken in Afrika durch CDC und WHO. In einer Erklärung wendet sich die Gruppe gegen das vorgeschlagene Notimpfungsprogramm gegen Affenpocken in Afrika.

In der Erklärung zeigen sie sich zutiefst besorgt über die jüngsten Ankündigungen des CDC-Generaldirektors Jean Kaseya vom 13. August 2024 und des WHO-Generaldirektors Tedros Adhanom Ghebreyesus vom 14. August 2024. Es sei wichtig, diese Ankündigungen in der Öffentlichkeit zu thematisieren. In seinen Erklärungen behauptete Generaldirektor Jean Kaseya in Bezug auf Affenpockenimpfstoffe: „Wir haben einen klaren Plan, um mehr als 10 Millionen Dosen in Afrika zu sichern, beginnend mit 3 Millionen Dosen im Jahr 2024.“

SAVIMS weist beide Institutionen und andere einschlägige Stellen auf relevante Fakten hin:

  1. Es gibt keinen vorgeschriebenen Impfstoff mit dokumentierten wissenschaftlichen Beweisen der Stufe 1 für Affenpocken. Die derzeit von der WHO empfohlenen Lebendvirusimpfstoffe Jynneos und ACAM2000 sind a) für Pocken bestimmt und daher für Affenpocken experimentell; b) es gibt Berichte über schwerwiegende unerwünschte Wirkungen und c) sie enthalten lebende Virusstämme, die ein Wiederaufleben des ausgerotteten Pockenvirus auslösen können.
  2. Der mögliche Einsatz von mRNA-Impfstoffen: Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für die Verwendung von mRNA-Impfstoffen zur Vorbeugung oder Milderung von Infektionskrankheiten. Die beobachteten unerwünschten Reaktionen auf experimentelle mRNA-Impfstoffe überwiegen bei weitem den Nutzen.
  3. Die Einwilligung nach Aufklärung ist ein ethisches Konzept, das gesetzlich verankert ist und in jeder Einrichtung des Gesundheitswesens täglich praktiziert wird. Für eine klinische Einwilligung nach Aufklärung sind drei grundlegende Kriterien erforderlich: Der Patient muss mündig und angemessen informiert sein und darf nicht gezwungen werden.

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