Transition News: 12-11-2024,
Veröffentlicht am 12. November 2024 von KD.
Der 37. Verhandlungstag gegen den Bürgerrechtler Dr. Reiner Fuellmich unter der Leitung des Richters Carsten Schindler am Göttinger Landgericht belegte einmal mehr, dass es in diesen dunklen Tagen keinerlei Staatsanwaltschaft braucht, um die juristische Verfolgung eines Andersdenkenden sicherzustellen. Eine Mischung aus Beweisverhinderungsjura und Menschenverachtung prägt den Prozess, der Dr. Reiner Fuellmich seit über einem Jahr in Untersuchungshaft und seit Monaten in Isolationsfolterhaft hält (siehe dazu auch das aktuelle Interview von Transition News mit Fuellmich: «Der Anklagevorwurf ist eine Fata Morgana und würde zusammenbrechen, wenn Viviane Fischer gehört würde»).
In einem Strafprozess soll die Schuld oder Nichtschuld der bzw. des Angeklagten festgestellt und ein gerechtes Urteil gefällt werden. So heißt es noch beim Niedersächsischen Justizministerium. Dies gilt jedoch offenbar nicht für das Landgericht in Göttingen. Es verweigert dem Verfolgten die entlastende Beweiserhebung durch Befragung von Zeugen oder die Erstellung von Glaubwürdigkeitsgutachten von Belastungszeugen wie im Fall der Akteure V. Fischer und J. Hoffmann, die mit ihren Mitspielern, den Akteuren M. Templin und A. Fischer, die Verfolgung des Bürgerrechtlers initiierten.
Nach § 244 Strafprozessordnung Absatz 2 gilt: «Das Gericht hat zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.» Das bezieht sich auch auf entlastende Tatsachen und Beweismittel. Das Verhalten der Göttinger Richter legt den Schluss nah, dass es ausschließlich belastende Tatsachen und Beweise erheben möchte. Kann man darin eine Befangenheit erkennen?