Transition News: 17-02-2026,

In die während der «Corona-Zeit» abgeschlossenen Verträge mit den Pharmariesen Moderna und Novavax zur Beschaffung von COVID-19-«Impfstoffen» sei Einsicht zu gewähren. Das entschied das Schweizer Bundesverwaltungsgericht heute und gab damit drei Beschwerden von Privatpersonen statt.

17. Februar 2026 von TE. Lesedauer: 1 Minute. Drucken

Das Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz hat heute entschieden, dass der Bund die Verträge zur Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen mit den Pharmaunternehmen Moderna und Novavax offenlegen muss. Drei Privatpersonen hatten auf Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht gefordert – das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Armeeapotheke hatten diese Gesuche Ende 2023 abgelehnt und sensible Passagen wie Preise, Lieferkonditionen oder Gerichtsstände geschwärzt oder verweigert.

Das Gericht hieß die drei Beschwerden (Urteile A-488/2024, A-514/2024, A-619/2024) gut und hob die ablehnenden Verfügungen des BAG auf. Es stellte fest, dass keiner der gesetzlichen Ausnahmegründe vorliegt: Weder seien außenpolitische Interessen oder internationale Beziehungen gefährdet, noch bestehe ein nachweisbares objektives Geheimhaltungsinteresse. Insbesondere argumentierte das Gericht, dass die Offenlegung heute – nach Ende der «Corona-Zeit» – keine konkrete behördliche Maßnahme mehr behindern würde; bei einer neuen «Pandemie» müssten ohnehin neue Verhandlungen geführt werden.

Zudem ließen sich aus den Preisen keine sensiblen Kalkulationen ableiten, die den Schweizer Markt heute noch relevant beeinträchtigen könnten. Die Verträge, die zwischen 2020 und 2022 abgeschlossen wurden, müssen nun im verlangten Umfang offengelegt werden – weitgehend ungeschwärzt (bis auf Personendaten). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; das BAG hat die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen.

Quelle:

Bundesverwaltungsgericht: Medienmitteilung zum Urteil A-488/2024, A-514/2024, A-619/2024: COVID-19-Impfstoffverträge sind offenzulegen – 17. Februar 2026

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