Fassadenkratzer: 20-02-2026,
Die Corona-Plandemie hat es für jeden offenbar gemacht. Staatliche „wissenschaftliche“ Institute wie das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) z.B. sind dem Bundes-Gesundheitsministeriums untergeordnet und mussten als gesicherte Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung verkünden, was in Wirklichkeit Lügen waren, heimtückisch ins Gewand der Wissenschafts-Autorität gekleidet. Sie sollten den totalitären Lockdown-Maßnahmen des Staates den Anschein der Berechtigung und Notwendigkeit geben, also verbrecherischen politischen Machtzielen dienen. – Dies ist kein personelles Problem, das mit einem Personalwechsel gelöst werden könnte, sondern ein prinzipielles, grundsätzliches.
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Die staatlichen Institute
Sind Wissenschaftler in einer staatlichen Institution angestellt, befinden sie sich in einem Abhängigkeitsverhältnis, in dem sie von ihren Vorgesetzten direkt oder indirekt zur Veröffentlichung gewünschter Ergebnisse angehalten werden können, die sich nicht aus objektiver wissenschaftlicher Forschung ergeben. Sie könnten sich zwar auf das Grundrecht der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes berufen, das hier vom Staat fundamental ausgeschaltet wird, doch dazu gehört Mut und die Bereitschaft, dauerhafte persönliche Benachteiligungen bis zum Verlust des gut dotierten Jobs in Kauf zu nehmen. Dazu sind nur wenige willens und imstande. In der Regel lässt man sich als Wissenschaftler eben korrumpieren; denn fliegt man raus, treten doch andere an die Stelle, die sich anpassen.
Staatlich abhängige Wissenschaftler sind grundsätzlich nicht frei in ihrer wissenschaftlichen Forschung, die aber allein der Wahrheit verpflichtet ist und dazu prinzipiell der Freiheit bedarf.