Transition News: 27-12-2025,

Mit der Aufnahme von Oberst a.D. Jacques Baud in die EU-Sanktionsliste hat Brüssel einen ungewöhnlichen Schritt vollzogen. Eine der schärfsten politischen Massnahmen der Union trifft einen Schweizer Staatsbürger, der weder Amtsträger noch Unternehmer ist, sondern als Autor und Analyst auftritt. Die offizielle Begründung lautet: Beteiligung an «Informationsmanipulation» und Verbreitung prorussischer Narrative im Kontext des Ukrainekriegs.

Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt jedoch weitgehend offen. Der einschlägige EU-Beschluss fasst die Vorwürfe in wenigen Sätzen zusammen, detaillierte Belege sind öffentlich nicht zugänglich. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Überlegungen tatsächlich zur Sanktionierung geführt haben könnten.

Baud hat sich in seinen Publikationen und Auftritten wiederholt kritisch gegenüber westlichen Deutungen des Krieges geäussert. Er verwies auf alternative Quellenlagen, äußert aber nie eine eigene Meinung, sondern zitiert nur solche. Die EU scheint diese Positionierungen als systematisch prorussisch eingeordnet zu haben, was sie gemäß Aussage von Baud nicht ist.

Kontroverse Analysen sind aber nicht per se Desinformation – selbst dann nicht, wenn sie sich später als falsch erweisen sollten. Es gibt auch nirgendwo ein Gesetz, das Propoganda verbietet, was allerdings die Äußerungen von Baud nicht sind.

Juristen weisen darauf hin, dass dieses Instrument ursprünglich für klar identifizierbare Akteure gedacht war – etwa für Oligarchen, Milizenführer oder staatliche Funktionsträger. Die Anwendung auf westliche Staatsbürger ohne nachgewiesene institutionelle Anbindung markiert eine Ausweitung des Instruments.

Hier liegt ein zentraler Kritikpunkt: Die Sanktion ersetzt faktisch ein Verfahren. Sie greift massiv in die Lebensführung ein,

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