Fassadenkratzer: 14-10-2025,

„Das Kammergericht Berlin entpuppt sich in seiner Entscheidung vom 18.09.2025 (Az. 10 U 95/24), die dem Autor vorliegt, als Sprachrohr der Exekutive. Es treibt die Verengung des Meinungskorridors weiter voran und erschwert damit die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.“ Mit diesen Sätzen leitet Dr. Manfred Kölsch, ehemals Vorsitzender Richter am Landgericht, seinen nachfolgenden Artikel ein, den wir mit seiner freundlichen Erlaubnis übernehmen. Immer mehr Gerichte geben ihre rechtsstaatliche Rolle als Korrektur von Legislative und Exekutive auf und hängen ihre Fahne in den politischen Wind. (hl)   

Bild KRiSta

Von Dr. Manfred Kölsch Zur erstinstanzlichen Entscheidung

Das Landgericht Berlin II hatte in einem Fall darüber zu entscheiden, ob durch LinkedIn, mit ca. 774 Millionen Mitgliedern in 200 Ländern eines der größten sozialen Netzwerke, das LinkedIn-Profil des Klägers sowie drei Einträge, die sich u. a. mit Nebenwirkungen der Covid-Impfungen und der Verfassungswidrigkeit der Impfpflicht befassten, gelöscht bzw. gesperrt werden durften. In der erstinstanzlichen Entscheidung wurde die Sperrung des LinkedIn-Profils des Klägers aufgehoben. Die Löschung der drei Einträge wurde jedoch für rechtmäßig erklärt. Wegen Einzelheiten wird auf die vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) am 08.07.2024 veröffentlichte Entscheidungsbesprechung des Autors verwiesen.

Zum zweitinstanzlichen Verfahrensstand

Nun hat das Kammergericht die Berufung des Klägers mit dem Ziel, auch die Löschung der drei Beiträge rückgängig zu machen, zurückgewiesen. Auf die Anschlussberufung von LinkedIn wurde, entgegen der Entscheidung des LG Berlin II, auch die Sperrung des gesamten Profils des Klägers für rechtens erklärt.

 » Lees verder